Fußballschauen wird billiger
Dieses Urteil wird Fußballfans gefallen: Laut Europäischem Gerichtshof darf man sich Spiele auch auf ausländischen Pay-TV-Programmen ansehen. Für die Zuschauer wird Fernsehen nun wohl günstiger - den Vereinen hingegen drohen finanzielle Einbußen.
Luxemburg - Für den Profifußball ist es eine kleine Revolution: Die Exklusiv-Vermarktung von Fernsehrechten muss womöglich völlig neu geregelt werden. Grund ist ein Urteil, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag veröffentlicht hat. Demnach dürfen zum Empfang von Übertragungen im Pay-TV ausländische Decoderkarten nicht mehr wie bisher verboten werden. Laut Gericht verstoßen Exklusivrechte gegen EU-Recht, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte aufteilen.
Für Fußballfans in ganz Europa bedeutet das Urteil, dass sie künftig die Wahl haben, ob sie zum Beispiel Fußballspiele der englischen Liga von einem deutschen, britischen oder griechischen Fernsehanbieter empfangen. Sie können sich den für sie günstigsten aussuchen. Das gilt natürlich auch für die Übertragungen der deutschen Bundesliga.
Hintergrund des Falls ist ein Streit der englischen Profiliga Premier League mit der Pub-Besitzerin Karen Murphy, die in ihrem Pub im südenglischen Southsea im Jahr 2007 Live-Übertragungen von Erstliga-Spielen gezeigt hatte. Dazu nutzte die Wirtin jedoch keine Gaststättenlizenz des britischen Pay-TV-Senders BSkyB, sondern importierte einen Satellitendecoder des Anbieters Nova, der seinerzeit die Übertragungsrechte für Premier-League-Spiele in Griechenland besaß. Dadurch sparte Murphy rund 6000 Euro pro Jahr.
Der Rechtsstreit dauerte mehrere Jahre. Gegen das Urteil aus Luxemburg ist keine Berufung möglich.
Die Einnahmen der Fernsehsender dürften sinken
Für die Pay-TV-Sender und die Fußballvereine ist das Urteil ein schwerer Schlag. Die Sender müssen künftig den Wettbewerb ausländischer Anbieter fürchten. Das dürfte mittelfristig die Preise für den Empfang des Bezahlfernsehens nach unten drücken. Unmittelbar nach Verkündung des Urteils gaben am Dienstag die Aktien des deutschen Pay-TV-Anbieters Sky Deutschland Chart zeigen deutlich nach. Sie verloren zeitweise mehr als fünf Prozent.
Wenn die Einnahmen der Fernsehsender sinken, werden wohl auch die Preise für die Übertragungsrechte zurückgehen, die die Fußballligen und Vereine von den Sendern bezahlt bekommen. Der britische Sender BSkyB Chart zeigen hatte bereits angekündigt, die Verträge mit der englischen Premier League anzupassen, falls die Liga den Rechtsstreit verlieren sollte.
In dem Grundsatzurteil geht es auch um Fragen des Urheberrechts. Das höchste EU-Gericht entschied, dass einzelne Teile einer Übertragung wie beispielsweise die Hymne der Premier League geschützte Werke seien. Fußballspiele selbst seien hingegen keine geschützten Werke. In einem Lokal gezeigte Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die League-Hymne enthielten, seien eine "öffentliche Wiedergabe", die vom Urheber gebilligt werden müsse.
stk/dpa-AFX/sid