Woodstock
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Der Vergleicht mit Hitlers Staatsnotwehr war ein Kommentar auf die Notwehr der Gesellschaft. Der Mann sitzt im Knast. Er kommt nie mehr raus. Im Gefängnis kann er niemanden umbringen, also greift "Notwehr" nicht, da diese nur stattfindet um einen unmittelbaren Angriff abzuwenden. Alles andere ist Mord.
Würde man in einer Gesellschaft leben, in der ein verurteilter Mörder wichtige Ressourcen wegfuttern würde, die daraufhin Unschuldigen fehlen, dann wäre die Todesstrafe eine Option um die Gesellschaft aktiv zu schützen aber in dieser Welt leben wir nicht.
Zudem kommt noch das Argument, dass man einen zu Unrecht verurteilten wieder aus dem Gefängnis lassen kann, einen Hingerichteten, kann man aber nicht wieder von den Toten auferstehen lassen.
@Quffeakrjhgjsd
Notwehr oder Notstandshandlung ist keine Todessstrafe.
Du brauchst das Bin Laden Beispiel nicht. Siehe die RAF. Aber das ist nun mal ein Problem mit dem sich ein moderner Rechtsstaat auseinandersetzen muss. Das ist nicht einfach aber es ist richtig.
@Skylinx
Das ist Verbanunng und ebenso gut wie die Todesstrafe, man ist nur zu faul selbst abzudrücken. Schlimmer noch, am Schluss schafft er es, kommt zurück und macht weiter. Nein, auch keine Option.
Nein, das ist Faulheit. Siehe Amerika. Sie haben das Geld, die Ressourcen und die Kraft diese Person ein Leben lang einzusperren und zu verwahren. Ihn umzubringen ist vollkommen sinnlos und keinesfalls notwendig. Es ist Mord.Quffreahlzo schrieb:Wenn du in einer Seitenstraße rumläufst und jemand kommt dir entgegen, zückt ein Messer und greift dich an, darfst du laut Gesetz dein eigenes Leben verteidigen und den Angreifer umbringen, um dich selbst zu schützen. Dieses Recht hat man in fast jedem Land dieser Welt.
Bei einem gewaltätigen Massenmörder kann man theoretisch genau so argumentieren. Eine Person kann so gefährlich sein, dass man die Todesstrafe benutzt, um andere Menschen vor weiteren Taten dieser Person zu schützen. Gefängniswärter, andere Insassen, alle sind in Gefahr, solange diese Person weiterlebt. Die Todesstrafe ist also nicht unbedingt eine Bestrafung für den Täter, sondern eine Schutzmaßnahme für den Rest der Welt.
Würde man in einer Gesellschaft leben, in der ein verurteilter Mörder wichtige Ressourcen wegfuttern würde, die daraufhin Unschuldigen fehlen, dann wäre die Todesstrafe eine Option um die Gesellschaft aktiv zu schützen aber in dieser Welt leben wir nicht.
Zudem kommt noch das Argument, dass man einen zu Unrecht verurteilten wieder aus dem Gefängnis lassen kann, einen Hingerichteten, kann man aber nicht wieder von den Toten auferstehen lassen.
@Quffeakrjhgjsd
Notwehr oder Notstandshandlung ist keine Todessstrafe.
Du brauchst das Bin Laden Beispiel nicht. Siehe die RAF. Aber das ist nun mal ein Problem mit dem sich ein moderner Rechtsstaat auseinandersetzen muss. Das ist nicht einfach aber es ist richtig.
@Skylinx
Das ist Verbanunng und ebenso gut wie die Todesstrafe, man ist nur zu faul selbst abzudrücken. Schlimmer noch, am Schluss schafft er es, kommt zurück und macht weiter. Nein, auch keine Option.